|
Gewerbliche Schutzrechte: Gewerbliche
Schutzrechte im engeren Sinne sind Patente,
Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster
und Warenzeichen (Marken).
Gewerbliche
Schutzrechte im weiteren Sinne sind das Namens(Firmen)recht,
das Urheberrecht und das
Copyright. Alle diese
Rechte dienen dazu, die gewerbliche Leistung eines Gewerbetreibenden vor
Nachahmung durch solche Gewerbetreibende zu schützen, die an seiner
gewerblichen Leistung schmarotzen wollen. Sie sichern dem
Gewerbetreibenden die Möglichkeit (zum Teil zeitlich beschränkt), das
Ergebnis seiner Anstrengungen als Monopolist zu nutzen. Gewerbliche
Schutzrechte sind so gesehen zwar eine Einschränkung des freien
Wettbewerbes, sie dienen ihm aber auch dadurch, daß durch die Möglichkeit
des Monopols erst die Bereitschaft eröffnet wird, mit erheblichen
Investitionen Produkte zu entwickeln und an den Markt zu bringen. Damit
wird durch die gewerblichen Schutzrechte der Markt in seiner Funktionsfähigkeit
gefördert. |
|