Gewerbliche Schutzrechte:

Gewerbliche Schutzrechte im engeren Sinne sind Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Warenzeichen (Marken).

Gewerbliche Schutzrechte im weiteren Sinne sind das Namens(Firmen)recht, das Urheberrecht und das Copyright. Alle diese Rechte dienen dazu, die gewerbliche Leistung eines Gewerbetreibenden vor Nachahmung durch solche Gewerbetreibende zu schützen, die an seiner gewerblichen Leistung schmarotzen wollen. Sie sichern dem Gewerbetreibenden die Möglichkeit (zum Teil zeitlich beschränkt), das Ergebnis seiner Anstrengungen als Monopolist zu nutzen.

Gewerbliche Schutzrechte sind so gesehen zwar eine Einschränkung des freien Wettbewerbes, sie dienen ihm aber auch dadurch, daß durch die Möglichkeit des Monopols erst die Bereitschaft eröffnet wird, mit erheblichen Investitionen Produkte zu entwickeln und an den Markt zu bringen. Damit wird durch die gewerblichen Schutzrechte der Markt in seiner Funktionsfähigkeit gefördert.