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Warenzeichen: „Warenzeichen“
war die bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung über die europäische
Gemeinschaftsmarke gängige Bezeichnung für Marken,
wie heute die Bezeichnung lautet. Wegen
der rechtlichen Unterschiede zwischen einem Warenzeichen im Sinne des früheren
Warenzeichen-Gesetzes und einer Marke,
im Sinne des Gesetzes über Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
(Marken-Gesetz) - vom 25. Oktober 1994, kann die Unterscheidung zwischen
einem Warenzeichen und einer Marke noch von Bedeutung sein. Im
Falle eines Konfliktes, empfiehlt es sich, einen in der Materie erfahrenen
Rechtsanwalt oder Patentanwalt zu befragen. |
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