Warenzeichen:

„Warenzeichen“ war die bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung über die europäische Gemeinschaftsmarke gängige Bezeichnung für Marken, wie heute die Bezeichnung lautet.

Wegen der rechtlichen Unterschiede zwischen einem Warenzeichen im Sinne des früheren Warenzeichen-Gesetzes und einer Marke, im Sinne des Gesetzes über Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Marken-Gesetz) - vom 25. Oktober 1994, kann die Unterscheidung zwischen einem Warenzeichen und einer Marke noch von Bedeutung sein.

Im Falle eines Konfliktes, empfiehlt es sich, einen in der Materie erfahrenen Rechtsanwalt oder Patentanwalt zu befragen.