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Geschmacksmuster: Geschmacksmuster
ist ein gewerbliches Schutzrecht, daß die äußere Gestalt eines
Gegenstandes schützt (im Gegensatz zu Patenten
und Gebrauchsmustern,
die eine Funktion, ein Verfahren schützen). Das
Gebrauchsmuster ist ein relativer schwacher Schutz. Hauptanwendungsfall für
ein Geschmacksmusterschutz sind Designarbeiten, insbesondere solche
Designs, die die Ware selbst darstellen (oder zumindest einen wesentlichen
Teil der Ware, z.B. Lichtschalter oder Steckdosen, bei denen lediglich die
äußere Gestalt „interessant“ ist, während die eigentliche Funktion
nicht mehr geschützt werden kann, weil sie schon seit Jahrzehnten gebräuchlich
ist). Durch die Zulassung der Anmeldung plastischer Marken (die allerdings nicht die Ware selbst repräsentieren dürfen) verliert das Geschmacksmuster weiter an Bedeutung, besonders auch im Hinblick auf die begrenzte Laufzeit des Geschmacksmusters von maximal 10 Jahren, während eine Marke unbegrenzt verlängert werden kann. |
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