Geschmacksmuster:

Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, daß die äußere Gestalt eines Gegenstandes schützt (im Gegensatz zu Patenten und Gebrauchsmustern, die eine Funktion, ein Verfahren schützen).

Das Gebrauchsmuster ist ein relativer schwacher Schutz. Hauptanwendungsfall für ein Geschmacksmusterschutz sind Designarbeiten, insbesondere solche Designs, die die Ware selbst darstellen (oder zumindest einen wesentlichen Teil der Ware, z.B. Lichtschalter oder Steckdosen, bei denen lediglich die äußere Gestalt „interessant“ ist, während die eigentliche Funktion nicht mehr geschützt werden kann, weil sie schon seit Jahrzehnten gebräuchlich ist).

Durch die Zulassung der Anmeldung plastischer Marken (die allerdings nicht die Ware selbst repräsentieren dürfen) verliert das Geschmacksmuster weiter an Bedeutung, besonders auch im Hinblick auf die begrenzte Laufzeit des Geschmacksmusters von maximal 10 Jahren, während eine Marke unbegrenzt verlängert werden kann.