Patent:

Ein Patent ist das gewerbliche Schutzrecht für Erfindungen von Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes, der gewerblich genutzt werden kann.

Diese Definition zur Abgrenzung zum Gebrauchsmuster, das ansonsten ähnlich ausgestaltet ist, ist nicht randscharf, gleichwohl ist sie brauchbar, um zu verstehen, daß Software bis vor kurzem nicht als patentfähig angesehen wurde (weil durch Software kein Gegenstand hergestellt wird). Dies ist durch Änderung der einschlägigen internationalen Verträge inzwischen anders. Auch für Software können Patente erteilt werden.

Patente werden erteilt auf Antrag. Patente gelten nur für das Land, für das sie beantragt wurden (Territorialprinzip). Patente gewähren für ihre Dauer (maximal 20 Jahre) das ausschließliche Recht, den Patentgegenstand zu nutzen.

Es ist gebräuchlich, an Patenten Lizenzen (Rechte zur Nutzung) zu erteilen und zwar gegen Zahlung einer Lizenzgebühr (das Wort Lizenzen wird oft auch synonym sowohl für das Recht zur Nutzung, als auch für die Gebühren benutzt).