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Patent: Ein
Patent ist das gewerbliche Schutzrecht für Erfindungen von Verfahren zur
Herstellung eines Gegenstandes, der gewerblich genutzt werden kann. Diese
Definition zur Abgrenzung zum Gebrauchsmuster,
das ansonsten ähnlich ausgestaltet ist, ist nicht randscharf, gleichwohl
ist sie brauchbar, um zu verstehen, daß Software bis vor kurzem nicht als
patentfähig angesehen wurde (weil durch Software kein Gegenstand
hergestellt wird). Dies ist durch Änderung der einschlägigen
internationalen Verträge inzwischen anders. Auch für Software können
Patente erteilt werden. Patente
werden erteilt auf Antrag. Patente gelten nur für das Land, für das sie
beantragt wurden (Territorialprinzip). Patente gewähren für ihre Dauer
(maximal 20 Jahre) das ausschließliche Recht, den Patentgegenstand zu
nutzen. Es
ist gebräuchlich, an Patenten Lizenzen (Rechte zur Nutzung) zu erteilen
und zwar gegen Zahlung einer Lizenzgebühr (das Wort Lizenzen wird oft
auch synonym sowohl für das Recht zur Nutzung, als auch für die Gebühren
benutzt). |
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