Gebrauchsmuster:

Ein Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das das Ergebnis eines Herstellungsverfahrens (einen Gegenstand) schützt.

Gebrauchsmuster geben (wie die Patente) das Recht, diesen Gegenstand als Monopolist herzustellen.

Zwischen Gebrauchsmuster und Patent gibt es feinsinnige Unterscheidungen. Für die Zwecke der Definition reicht es zu unterscheiden zwischen

Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes = Patent

und

Ergebnis des Verfahrens zur Herstellung eines Gegenstandes = Gebrauchsmuster.

Für die Gebrauchsmuster gelten im Grundsatz die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für Patente.