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Gebrauchsmuster: Ein
Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das das Ergebnis eines
Herstellungsverfahrens (einen Gegenstand) schützt. Gebrauchsmuster
geben (wie die Patente)
das Recht, diesen Gegenstand als Monopolist herzustellen. Zwischen
Gebrauchsmuster und Patent
gibt es feinsinnige Unterscheidungen. Für die Zwecke der Definition
reicht es zu unterscheiden zwischen Verfahren
zur Herstellung eines Gegenstandes = Patent und
Ergebnis
des Verfahrens zur Herstellung eines Gegenstandes = Gebrauchsmuster. Für
die Gebrauchsmuster gelten im Grundsatz die gleichen gesetzlichen
Regelungen wie für Patente. |
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