Abmahnvereine:

Abmahnvereine sind Wettbewerbsvereine, die leicht nachweisbare Verstöße aus eigenem wirtschaftlichen Interesse verfolgen. In den letzten Jahrzehnten sind mehrfach Versuche gemacht worden, durch Änderung der einschlägigen Paragraphen im UWG, die Tätigkeit von Abmahnvereinen einzuschränken; mit mäßigem Erfolg. Das liegt unter anderem daran, daß der BGH (Bundesgerichtshof) auch heute noch daran festhält, daß die sogenannte Abmahnpauschale nicht als vollständige Kostenentlastung der Vereine anzusehen ist und damit das Eintreiben e Hilfskräfte aus Textbausteinen Abmahnungen fertigen.

Es gibt Entscheidungen, aufgrund derer die Aktivlegitimation von Abmahnvereinen erfolgreich bestritten wurde. Es kann daher nur im Interesse eines Gewerbetreibenden legen, Angriffe eines Abmahnvereins durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt untersuchen zu lassen, um sachgerecht zu kontern. Dadurch, dass Wettbewerbsvereine seit einiger Zeit nur am Geschäftssitz des angeblichen Verletzers klagen dürfen, ergeben sich häufig Verteidigungschancen, da es Abmahnvereinen nicht daran gelegen ist, ein Kostenrisiko zu tragen.

Für den Abgemahnten ist meist nicht erkennbar, ob ein berechtigtes Interesse verfolgt wird oder ob nur Abmahnpauschalen kassiert werden sollen. Daher sollte jede Abmahnung durch einen erfahrenen Anwalt auch auf die Aktivlegitimation des Abmahnenden untersucht werden.