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Abmahnvereine: Abmahnvereine sind Wettbewerbsvereine, die leicht
nachweisbare Verstöße aus eigenem wirtschaftlichen Interesse verfolgen. In
den letzten Jahrzehnten sind mehrfach Versuche gemacht worden, durch Änderung
der einschlägigen Paragraphen im UWG, die Tätigkeit von Abmahnvereinen
einzuschränken; mit mäßigem Erfolg. Das liegt unter anderem daran, daß der BGH (Bundesgerichtshof) auch
heute noch daran festhält, daß die sogenannte Abmahnpauschale nicht als
vollständige Kostenentlastung der Vereine anzusehen ist und damit das
Eintreiben e
Hilfskräfte aus Textbausteinen Abmahnungen fertigen. Es gibt Entscheidungen, aufgrund derer die Aktivlegitimation
von Abmahnvereinen erfolgreich bestritten
wurde. Es kann daher nur im Interesse eines Gewerbetreibenden legen, Angriffe
eines Abmahnvereins durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt untersuchen
zu lassen, um sachgerecht zu kontern. Dadurch, dass Wettbewerbsvereine seit
einiger Zeit nur am Geschäftssitz des angeblichen Verletzers klagen dürfen,
ergeben sich häufig Verteidigungschancen, da es Abmahnvereinen nicht daran
gelegen ist, ein Kostenrisiko zu tragen. Für den Abgemahnten ist meist nicht erkennbar, ob
ein berechtigtes Interesse verfolgt wird oder ob nur Abmahnpauschalen
kassiert werden sollen. Daher sollte jede Abmahnung durch einen erfahrenen Anwalt auch
auf die Aktivlegitimation des Abmahnenden
untersucht werden. |
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