Vertrag:

Verträge werden durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeschlossen.

Zu den wichtigen Bestandteilen eines Vertrages gehören die Bezeichnung der Vertragspartner und der Vertragsgegenstandes.

Aus dem Vertragsgegenstand wird die rechtliche Einordnung des Vertrages entnommen, dabei kommt es nicht darauf an, was oben drüber steht, sondern drauf, wie der Vertragsgegenstand beschrieben ist.

Der Vertragsgegenstand bestimmt die rechtliche Einordnung des Vertrages in die verschiedenen Vertragsarten: z.B. Dienstleistungsvertrag, Lizenzvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag; Mietvertrag.