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Vertrag: Verträge
werden durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
abgeschlossen. Zu
den wichtigen Bestandteilen eines Vertrages gehören die Bezeichnung der
Vertragspartner und der Vertragsgegenstandes. Aus
dem Vertragsgegenstand wird die rechtliche Einordnung des Vertrages
entnommen, dabei kommt es nicht darauf an, was oben drüber steht, sondern
drauf, wie der Vertragsgegenstand beschrieben ist. Der
Vertragsgegenstand bestimmt die rechtliche Einordnung des Vertrages in die
verschiedenen Vertragsarten: z.B. Dienstleistungsvertrag, Lizenzvertrag, Kaufvertrag,
Werkvertrag; Mietvertrag. |
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