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Wettbewerbsverbände:
Wettbewerbsverbände
sind Zusammenschlüsse von Gewerbetreibenden oder Vereine von Verbrauchern,
jeweils „artrein“. Sogenannte Mischverbände, also Vereine, in denen
sowohl Gewerbetreibende als auch Verbraucher Mitglied sein können,
sind nur in Ausnahmefällen auch Wettbewerbsverbände. Zu
den Wettbewerbsverbänden gehört die altehrwürdige „Zentrale
zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.“, die neben ihrem Stammsitz
in Frankfurt, sowie ihrem derzeitigen Sitz in Bad Homburg, auch in vielen
Bundesländern Geschäftsstellen unterhält. Die Zentrale wird
außer im Bereich der Kaffeefahrten fast nur auf Beschwerde von Mitgliedern
tätig. Ein
anderer bekannter Verein ist „Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe“
(VGU) in Köln. Auch dieser Verein wird ausschließlich im Interesse
einzelner Mitglieder tätig. Neben
diesen, ohne Beschränkungen auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen
tätigen Vereinen, gibt es noch eine Reihe Vereine, die lediglich einzelne
Gebiete überwachen. Dazu
gehört Integritas in Bonn, ein Verein, dem pharmazeutische Unternehmer
und Verbände angehören und der sich ausschließlich mit
Arzneimitteln sowie Grenzbereichsprodukten, das sind Medizinprodukte und
gesundheitsbezogen beworbene Lebensmittel, meist Nahrungsergänzungen
genannt und solche Körperpflegemittel. Ein ähnliches Ziel verfolgt
„Pro Virtute“ in Konstanz, die allerdings seit langem nicht mehr in Erscheinung
treten. Ebenfalls von einiger Bedeutung ist der „Schutzverband gegen Unwesen
in der Wirtschaft“ in München, unter dessen Mitgliedern insbesondere
mittelständige Arzneimittelunternehmen zu finden sind. Zu
den seltenen Mischverbänden gehört der „Verband sozialer Wettbewerb“
(VSW) Berlin, der allerdings durch seine Mitgliederstruktur und durch die
Art seines Auftretens sich deutlich von den anderen Wettbewerbsvereinen
abhebt. Als
ausschließlicher Verbraucherverband ist die AGV (Arbeitsgemeinschaft
der Verbraucherverbände) zu nennen, die allerdings außer im
Reisevertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedinungen,
insbesondere der Versicherungsbedingungen, kaum in Erscheinung tritt. Nicht
zu den Wettbewerbsverbänden im engeren Sinne zu zählen, aber
mit den gleichen Aufgaben ausgestattet sind Industrie- und Handelsskammer
(IHK) und die Handwerkskammern. Die
IHK beschäftigt sich meist mit örtlichen Wettbewerbsverstößen,
insbesondere dem „Ausverkaufsunwesen“. Die
Handwerkskammern sehen ihre Aufgabe darin, die Innungsstruktur aufrechtzuerhalten
und mahnen jeden Gewerbetreibenden ab, der ohne eine Meisterprüfung
abgelegt zu haben, Dienstleistungen eines Handwerkerbetriebes anbietet.
Die plattenlegenden Gartengestalter können ein Lied davon singen. |
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