Wettbewerbsverbände:

Wettbewerbsverbände sind Zusammenschlüsse von Gewerbetreibenden oder Vereine von Verbrauchern, jeweils „artrein“. Sogenannte Mischverbände, also Vereine, in denen sowohl Gewerbetreibende als auch Verbraucher Mitglied sein können, sind nur in Ausnahmefällen auch Wettbewerbsverbände.

Zu den Wettbewerbsverbänden gehört die altehrwürdige „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.“, die neben ihrem Stammsitz in Frankfurt, sowie ihrem derzeitigen Sitz in Bad Homburg, auch in vielen Bundesländern Geschäftsstellen unterhält. Die Zentrale wird außer im Bereich der Kaffeefahrten fast nur auf Beschwerde von Mitgliedern tätig.

Ein anderer bekannter Verein ist „Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe“ (VGU) in Köln. Auch dieser Verein wird ausschließlich im Interesse einzelner Mitglieder tätig.

Neben diesen, ohne Beschränkungen auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen tätigen Vereinen, gibt es noch eine Reihe Vereine, die lediglich einzelne Gebiete überwachen. 

Dazu gehört Integritas in Bonn, ein Verein, dem pharmazeutische Unternehmer und Verbände angehören und der sich ausschließlich mit Arzneimitteln sowie Grenzbereichsprodukten, das sind Medizinprodukte und gesundheitsbezogen beworbene Lebensmittel, meist Nahrungsergänzungen genannt und solche Körperpflegemittel. Ein ähnliches Ziel verfolgt „Pro Virtute“ in Konstanz, die allerdings seit langem nicht mehr in Erscheinung treten. Ebenfalls von einiger Bedeutung ist der „Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft“ in München, unter dessen Mitgliedern insbesondere mittelständige Arzneimittelunternehmen zu finden sind.

Zu den seltenen Mischverbänden gehört der „Verband sozialer Wettbewerb“ (VSW) Berlin, der allerdings durch seine Mitgliederstruktur und durch die Art seines Auftretens sich deutlich von den anderen Wettbewerbsvereinen abhebt.

Als ausschließlicher Verbraucherverband ist die AGV (Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände) zu nennen, die allerdings außer im Reisevertragsrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedinungen, insbesondere der Versicherungsbedingungen, kaum in Erscheinung tritt.

Nicht zu den Wettbewerbsverbänden im engeren Sinne zu zählen, aber mit den gleichen Aufgaben ausgestattet sind Industrie- und Handelsskammer (IHK) und die Handwerkskammern.

Die IHK beschäftigt sich meist mit örtlichen Wettbewerbsverstößen, insbesondere dem „Ausverkaufsunwesen“.

Die Handwerkskammern sehen ihre Aufgabe darin, die Innungsstruktur aufrechtzuerhalten und mahnen jeden Gewerbetreibenden ab, der ohne eine Meisterprüfung abgelegt zu haben, Dienstleistungen eines Handwerkerbetriebes anbietet. Die plattenlegenden Gartengestalter können ein Lied davon singen.