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Wettbewerbsbeschränkungen: Unter
Wettbewerbsbeschränkungen im engeren Sinne sind gleichgerichtete Maßnahmen
von Marktteilnehmern zu verstehen, die nicht immer die Gnade der
Kartellbehörden finden, weil sie den einschlägigen Gesetzen gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, die man meist besser als Kartellgesetze kennt,
widersprechen. Solche Gesetze gibt es nicht nur in Deutschland, sondern in
vielen Staaten der Welt, z.B. in den USA. Aber auch die EG verfügt über
ein „Kartellgesetz“, wenn es auch lediglich einige Artikel im uralten
EWG Vertrag sind. Ziel des Vertrages über den europäischen
Wirtschaftsraum (nach Maastricht über die Europäische Gemeinschaft) ist
nämlich der Abbau von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedsstaaten der
EG. |
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