Wettbewerbsbeschränkungen:

Unter Wettbewerbsbeschränkungen im engeren Sinne sind gleichgerichtete Maßnahmen von Marktteilnehmern zu verstehen, die nicht immer die Gnade der Kartellbehörden finden, weil sie den einschlägigen Gesetzen gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die man meist besser als Kartellgesetze kennt, widersprechen. Solche Gesetze gibt es nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Staaten der Welt, z.B. in den USA. Aber auch die EG verfügt über ein „Kartellgesetz“, wenn es auch lediglich einige Artikel im uralten EWG Vertrag sind. Ziel des Vertrages über den europäischen Wirtschaftsraum (nach Maastricht über die Europäische Gemeinschaft) ist nämlich der Abbau von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedsstaaten der EG.