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Gerichtsstand: Gerichtsstand
ist derjenige Ort, an dem eine natürliche oder eine juristische Person
verklagt werden kann. Der normale Gerichtsstand einer natürlichen Person
ist der Wohnort. Der normale Gerichtsstand einer juristischen Person ist
deren gewerbliche Niederlassung. Dieser Grundsatz ist vielfach
durchbrochen. Ein
wichtiger Ausnahmefall ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der
für Wettbewerbsverstöße interessant ist, weil dadurch ein sogenannter
„fliegender“ Gerichtsstand erzeugt wird. Weil eine im Internet
verbreitete Werbung überall gelesen werden kann, ist eine verbotene
Werbung auch in jedem Gerichtsbezirk feststellbar. Der Gerichtsstand der
unerlaubten Handlung ist Privatpersonen meist nur deswegen bekannt, weil
sie wissen, daß Verkehrsunfälle vor dem Gericht verhandelt werden, in
dessen Bezirk die Unfallstelle liegt. Eine
weitere wichtige Ausnahme ist der Gerichtsstand der belegenen Sache.
Dieser hat im allgemeinen Recht eine Ausformung in dem besonderen
Gerichtsstand für Mietsachen (am Ort der gemieteten Wohnung) gefunden. Er
bekommt aber über die Entscheidungen zum Serverstandort als Gerichtsstand
eine neue Bedeutung für das Internet. |
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