Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist derjenige Ort, an dem eine natürliche oder eine juristische Person verklagt werden kann. Der normale Gerichtsstand einer natürlichen Person ist der Wohnort. Der normale Gerichtsstand einer juristischen Person ist deren gewerbliche Niederlassung. Dieser Grundsatz ist vielfach durchbrochen.

Ein wichtiger Ausnahmefall ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, der für Wettbewerbsverstöße interessant ist, weil dadurch ein sogenannter „fliegender“ Gerichtsstand erzeugt wird. Weil eine im Internet verbreitete Werbung überall gelesen werden kann, ist eine verbotene Werbung auch in jedem Gerichtsbezirk feststellbar. Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ist Privatpersonen meist nur deswegen bekannt, weil sie wissen, daß Verkehrsunfälle vor dem Gericht verhandelt werden, in dessen Bezirk die Unfallstelle liegt.

Eine weitere wichtige Ausnahme ist der Gerichtsstand der belegenen Sache. Dieser hat im allgemeinen Recht eine Ausformung in dem besonderen Gerichtsstand für Mietsachen (am Ort der gemieteten Wohnung) gefunden. Er bekommt aber über die Entscheidungen zum Serverstandort als Gerichtsstand eine neue Bedeutung für das Internet.