|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB): Unter
Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man Vertragsbestandteile, die
für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert werden und in der Regel
gedruckt (das ist nicht zwingend), oder per Schreibautomaten
vervielfältigt, vorgelegt werden. AGB
unterliegen, soweit sie Privatleuten gegenüber verwendet werden, der
Inhaltskontrolle nach dem Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB-Gesetz). Danach sind unbillige, insbesondere die gesetzlich
vorgesehenen Rechte ausschließende AGB, unzulässig. Ein (un)schönes
Beispiel ist die aus umfangreiche Rechtsprechung zu
Formularmietverträgen. Die
Verwendung von AGB gegenüber Kaufleuten unterliegt nicht ganz so strengen
Regeln. Es erweist sich aber immer als zweckmäßig, wesentliche
Vertragsbestandteile nicht in AGB, sondern in dem ausgehandelten Teil des
Vertrages zu regeln, um Schwierigkeiten vor Gericht aus dem Wege zu gehen. |
|