Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man Vertragsbestandteile, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert werden und in der Regel gedruckt (das ist nicht zwingend), oder per Schreibautomaten vervielfältigt, vorgelegt werden.

AGB unterliegen, soweit sie Privatleuten gegenüber verwendet werden, der Inhaltskontrolle nach dem Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz). Danach sind unbillige, insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Rechte ausschließende AGB, unzulässig. Ein (un)schönes Beispiel ist die aus umfangreiche Rechtsprechung zu Formularmietverträgen.

Die Verwendung von AGB gegenüber Kaufleuten unterliegt nicht ganz so strengen Regeln. Es erweist sich aber immer als zweckmäßig, wesentliche Vertragsbestandteile nicht in AGB, sondern in dem ausgehandelten Teil des Vertrages zu regeln, um Schwierigkeiten vor Gericht aus dem Wege zu gehen.